Preise für R404A und R507 in gerade einmal drei Monaten um 225 % gestiegen
Chemours verdoppelt ab Juli Ihre Preise für die Kältemittel R404A und R507
Die EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase (EU) Nr. 517/2014 – F-Gase-Verordnung
- Schrittweise Beschränkung (Phase down) der am Markt verfügbaren Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) bis zum Jahr 2030 auf ein Fünftel der heutigen Verkaufsmengen
- Verwendungs- und Inverkehrbringungsverbote, wenn technisch machbare, klimafreundlichere Alternativen vorhanden sind
- Beibehaltung und Ergänzung der Regelungen zu Dichtheitsprüfungen, Zertifizierung, Entsorgung und Kennzeichnung

Was bedeutet das für den Betreiber von Anlagen der Kälte-, Kühl- und Klimatechnik?
Beispiel: R404A hat ein GWP = 3922
Das heißt: 1 Kilogramm R404A in der Atmosphäre besitzt das gleiche Treibhauspotential wie 3.922 kg CO2 !
Ab 2020 sind Kältemittel mit einem GWP > 2500 in neuen stationären Anlagen verboten. Die Verwendung dieser Kältemittel für Wartung und Instandhaltung
bestehender Anlagen ist je nach Anlagengröße und Füllmenge ebenfalls untersagt. Beispielsweise ist das Nachfüllen von R404A und R507 nur noch bis zu einer Anlagengröße mit max. 10,2 kg Füllmenge erlaubt (das entspricht 40 t CO2 – Äquivalent).
Alle Techniker des Unternehmens “Der freundliche Eisbär…e.K.” sind zur Verordnung (EU) Nr. 517/2014 geschult und besitzen ein Zertifikat darüber.
Hier haben wir die Fakten nochmal zum Download als PDF-Dokument zusammengestellt.

Nachweispflicht der Dichtheitsprüfungen geändert
Außerdem hat sich nun die Nachweispflicht der Dichtheitsprüfungen gegenüber den Behörden geändert. Anlagenlogbücher müssen ergänzt bzw. ersetzt werden. Das jeweilige CO2-Äquivalent muss in der Beschriftung der Anlage zukünftig enthalten sein oder bei bestehenden Anlagen nachgetragen werden.
Hier die Intervalle der Dichtheitsprüfung je nach vorhandenem CO2-Äquivalent in der Anlage:
5 … 50 t – 12 Monate
50 … 500 t – 6 Monate
> 500 t – 3 Monate
Unser Technikpartner DAIKIN zeigt neues Kältemittel R-32
Sicherheit, Effizienz, Umweltschutz, attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis: Das Kältemittel R-32 schlägt seine Vorgänger in allen Disziplinen, sowohl im Wohnbereich als auch für kleinere Gewerbeeinheiten. Das Kältemittel R32 hat ein GWP von 675 und damit eine um 68 % geringere Klimawirkung als R410A. DAIKIN bietet mittlerweile verschiedene Systeme unter der Bezeichnung „Bluevolution“ mit dem Kältemittel R-32 an: die vier Wandgeräte Ururu Sarara, Emura, Professional und Siesta, eine Multi-Split-Außengeräte-Serie und ein Kanalanschlussgerät. Damit führt der Klimagerätehersteller konsequent seine Strategie fort, umweltfreundliche und zukunftsfähige Kältemittel mit niedrigem GWP in seinen Geräten einzusetzen.

Alle Geräte erfüllen jetzt schon neue F-Gas-Verordnung für 2025
Alle R-32-Modelle erfüllen aufgrund des niedrigen GWP des Kältemittels von 675 schon heute die Anforderungen der neuen F-Gas-Verordnung für 2025. Diese verbietet für Single-Split-Klimageräte bis 3 kg Kältemittel-Füllmenge die Verwendung von F-Gasen mit einem GWP, der größer oder gleich 750 ist. DAIKIN unterstützt mit dem R-32-Club die Anlagenbauer, die als Pioniere bereit sind, ein Zeichen für den Klimaschutz zu setzen.
