Wärmepumpen entziehen der Außenluft, dem Erdreich oder dem Grundwasser kostenlose Wärmeenergie auf niedrigem Temperaturniveau. Mit Einsatz von etwas Strom heben Wärmepumpen dieses Niveau soweit an, dass Sie Heizung und Warmwasser-Bereitung damit betreiben können. So erhalten Sie wohlige Raumwärme und warmes Wasser auf Basis regenerativer Umgebungsenergie. Sie machen sich unabhängig von krisenanfälligen fossilen Brennstoffen und tragen zur Reduzierung des CO₂-Ausstoßes bei.
Wir kümmern uns um alles was Sie benötigen, um diese zukunftssichere Wärmequelle anzuzapfen. Dazu gehören die Anfrage beim Stromversorger, das Beantragen von staatlichen Fördermitteln, die fachgerechte Dimensionierung Ihrer Wärmepumpe und natürlich Installation und Wartung.
Gibt es immer und überall genug Strom für die Wärmepumpen?
Es wird viel über das Thema Wärmepumpe diskutiert. Nicht alle Diskussionen verlaufen faktenbasiert, um es mal vorsichtig auszudrücken. Wir können hier auch nicht jede Stammtischparole aufgreifen. Aber beginnen wir mal mit der Befürchtung, „der Strom kann gar nicht reichen, wenn jetzt alle auf Wärmepumpe umstellen“. Ja, natürlich erfordert so eine Wende bei den Energieträgern auch viel Anpassungsaufwand. Speziell die Verteilnetze kommen da schon mal hier und da an ihre Grenzen. Um die Energiewende nicht blockieren zu können, darf der Netzbetreiber den Anschluss von neuen Wärmepumpen, Klimageräten, Stromspeichern oder privaten Ladeeinrichtungen für E-Autos zukünftig nicht mehr mit Verweis auf mögliche lokale Überlastung seines Netzes ablehnen oder verzögern. Dafür darf er allerdings die Netzlast reduzieren, wenn eine akute Beschädigung oder Überlastung des Netzes droht. In diesen Fällen kann er den Strombezug „steuerbarer Verbrauchseinrichtungen“ temporär herunterregeln, man könnte auch sagen „dimmen“.
Dimmen wenn`s eng wird
Seit dem 1. Januar 2024 darf der Netzbetreiber den Strombezug der steuerbaren Verbrauchseinrichtung temporär auf bis zu 4,2 kW reduzieren, um eine Überlastung des lokalen Stromnetzes abzuwenden. Wichtig: Diese 4,2 kW sind die elektrische Leistung der Wärmepumpe, nicht die erzeugte Wärmeleistung. Diese Mindestleistung muss immer zur Verfügung stehen, sodass Wärmepumpen betrieben und E-Autos weiter geladen werden können. Der reguläre Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen. Im Gegenzug erhalten Sie als Verbraucherin oder Verbraucher eine Netzentgeltreduzierung.
Wärmepumpen-Fullservice vom freundlichen Eisbär
Was wir für Sie übernehmen: Die Wärmepumpe muss vor oder bei Inbetriebnahme als „steuerbare Verbrauchseinrichtung“ (ab ca. 4,2 kW elektrischer Leistung) beim Netzbetreiber angemeldet werden. Die installierte Steuer‑/Mess‑Technik muss den technischen Anforderungen entsprechen. Praktisch bedeutet das, dass ein Elektroinstallateur die Technik gemäß TAB (Technische Anschlussbedingungen) am Netz anschließen und die Anmeldung beim Netzbetreiber vornehmen oder für den Betreiber mit ausfüllen muss.
